Aktuelles

Informationsbrief Juni 2022

30.05.2022 - 09:10 Uhr

Informationsbrief Juni 2022

Inhalt

  1. Erbschaftsteuer: Unterschiedliche Besteuerung von Privat- und Betriebsvermögen nicht verfassungswidrig
  2. Steuerermäßigung für zusammengeballte Überstundenvergütungen
  3. Kinderfreibeträge bei eheähnlicher Lebensgemeinschaft der Eltern
  4. Veräußerung eines mit einem „Gartenhaus“ bebauten Grundstücks
  1. Entlastungsbetrag für Alleinerziehende zeitanteilig im Jahr der Heirat bzw. der Trennung
  2. Erstattung von Vorsteuerbeträgen aus sog. Drittstaaten (Nicht-EU-Staaten)
  3. Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen

Allgemeine Steuerzahlungstermine im Juni 

Fälligkeit   Ende der Schonfrist
Fr. 10.06. Lohnsteuer, Kirchensteuer,
Solidaritätszuschlag
13.06.
  Einkommensteuer, Kirchensteuer,
Solidaritätszuschlag
13.06.
  Körperschaftsteuer,
Solidaritätszuschlag
13.06.
  Umsatzsteuer 13.06.

Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen;maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde.
Dagegenmuss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.

Informationsbrief Mai 2022

26.04.2022 - 08:45 Uhr

Informationsbrief Mai 2022

Inhalt

  1. Zinssatz für Steuernachforderungen und Steuererstattungen wird auf 0,15 % pro Monat gesenkt
  2. Steuerentlastungsgesetz 2022
  3. Häusliches Arbeitszimmer muss für die Tätigkeit nicht erforderlich sein
  4. Fahrtkostenersatz als Kinderbetreuungskosten
  1. Weitere Anhebung des Mindestlohns und Erhöhung der Grenze für geringfügige Beschäftigung
  2. Kindergeld: Krankheitsbedingte Unterbrechung bzw. Abbruch einer Ausbildung
  3. Private Kapitalerträge in der Einkommensteuer-Erklärung

Allgemeine Steuerzahlungstermine im Mai

Fälligkeit   Ende der Schonfrist
Di. 10.05. Lohnsteuer, Kirchensteuer,
Solidaritätszuschlag
13.05.
  Umsatzsteuer 13.05.
Mo. 16.05. Gewerbesteuer 19.05.
  Grundsteuer 19.05.

Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde.
Dagegenmuss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.

Informationsbrief April 2022

28.03.2022 - 07:49 Uhr

Informationsbrief April 2022

Inhalt

  1. Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer für Computerhardware und Software nur noch ein Jahr
  2. Zufluss von Tantiemen an Gesellschafter-Geschäftsführer
  3. Vorläufige Steuerfestsetzungen im Hinblick auf anhängige Musterverfahren
  4. Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise
  1. Keine Schenkungsteuer auf Abfindung bei Scheidung
  2. Erbschaftsteuer: Billigkeitsmaßnahmen zur Lohnsummenregelung wegen der Corona-Krise
  3. Vernichtung von Buchhaltungsunterlagen

Allgemeine Steuerzahlungstermine im April

Fälligkeit   Ende der Schonfrist
Mo. 11.04. Lohnsteuer, Kirchensteuer,
Solidaritätszuschlag
14.04.
  Umsatzsteuer 14.04.

Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde.
Dagegenmuss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.