Aktuelles

Informationsbrief Oktober 2021

27.09.2021 - 09:28 Uhr

Informationsbrief Oktober 2021

Inhalt

  1. Sonderausgaben 2021
  2. Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen mit jährlich 6% verfassungswidrig
  3. Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubauten: Bauantrag bis zum 31.12.2021 erforderlich
  4. Privates Veräußerungsgeschäft: Verkauf einer Ferienwohnung mit Inventar
  5. Aufteilung der Kosten auf teilnehmende Mitarbeiter bei Betriebsveranstaltungen
  1. Wohnungsbauprämie: Anhebung der Einkommensgrenzen ab 2021
  2. Privates Veräußerungsgeschäft bei Überlassung einer Wohnung an getrennt lebenden Ehegatten und gemeinsames Kind
  3. Steuerliche Erleichterungen für Helfer in Impf- und Testzentren sowie in mobilen Impf-Teams
  4. Corona-Hilfen: Verlängerung von Abgabefristen für Steuererklärungen auch für das Jahr 2020

Allgemeine Steuerzahlungstermine im Oktober

Fälligkeit   Ende der Schonfrist
Mo. 11.10. Lohnsteuer, Kirchensteuer,
Solidaritätszuschlag
14.10.
  Umsatzsteuer 14.10.

Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde.
Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.

Informationsbrief September 2021

27.09.2021 - 09:29 Uhr

Informationsbrief September 2021

Inhalt

  1. Übertragung des Kinderfreibetrags und des BEA-Freibetrags
  2. Steuerliche Hilfsmaßnahmen für die Opfer der Hochwasserkatastrophe
  3. Privates Veräußerungsgeschäft: Verkauf einer selbst genutzten Wohnung einschließlich eines häuslichen Arbeitszimmers
  1. Zahlungen der Krankenkassen als Beitragsrückerstattung
  2. Überlassung eines Feuerwehreinsatzfahrzeugs bei „ständiger“ Bereitschaft als geldwerter Vorteil?
  3. Erstattung von Vorsteuerbeträgen aus EU-Mitgliedstaaten

Allgemeine Steuerzahlungstermine im September

Fälligkeit   Ende der Schonfrist
Fr. 10.09. Lohnsteuer, Kirchensteuer,
Solidaritätszuschlag
13.09.
  Einkommensteuer, Kirchensteuer,
Solidaritätszuschlag
13.09.
  Körperschaftsteuer,
Solidaritätszuschlag
13.09.
  Umsatzsteuer 13.09.

 

Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde.
Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.

 

Informationsbrief August 2021

27.09.2021 - 09:29 Uhr

Informationsbrief August 2021

Inhalt

  1. Minijobs: Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns beachten
  2. Private Nutzung von Elektro- und Hybridfahrzeugen
  3. Umsatzsteuer: Wohnungsvermietung und Stromlieferung
  4. Unterhalt an Lebensgefährten bei BAföG-Bezug
  1. Kurzfristige Beschäftigung: Verlängerung der Beschäftigungsdauer
  2. PKW-Nutzung: Zuschüsse des Arbeitnehmers zu den Anschaffungskosten des Fahrzeugs
  3. Steuerberatungs- und Räumungskosten als Nachlassregelungskosten

Allgemeine Steuerzahlungstermine im August

Fälligkeit   Ende der Schonfrist
Di. 10.08. Lohnsteuer, Kirchensteuer,
Solidaritätszuschlag
13.08.
  Umsatzsteuer 13.08.
Mo. 16.08. Gewerbesteuer 19.08.
  Grundsteuer 19.08.

Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde.
Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.