Informationsbrief Juli 2021
27.09.2021 - 09:29 Uhr
Informationsbrief Juli 2021
- Günstigere Besteuerung bei Altersrenten erforderlich
- Investitionsabzugsbetrag: Weitere Verlängerung der Investitionsfrist geplant
- Abzug von verteilten Erhaltungsaufwendungen im Todesfall
- Sponsoring eines Freiberuflers als Betriebsausgaben
- Zurückbehaltung von Sonderbetriebsvermögen bei unentgeltlicher Übertragung eines Mitunternehmeranteils
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- Optionsmöglichkeit für Personengesellschaften zur Besteuerung wie Körperschaften
- Bestimmung der „ortsüblichen Marktmiete“ bei verbilligter Vermietung an Angehörige
- Verlustverrechnungsbeschränkung für Aktienveräußerungsverluste verfassungswidrig?
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Allgemeine Steuerzahlungstermine im Juli
Fälligkeit |
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Ende der Schonfrist |
Do. 01.07. |
Grundsteuer (Jahresbetrag) |
05.07. |
Mo. 12.07. |
Lohnsteuer, Kirchensteuer,
Solidaritätszuschlag |
15.07. |
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Umsatzsteuer |
15.07. |
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Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde.
Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.
Informationsbrief Juni 2021
27.09.2021 - 09:35 Uhr
Informationsbrief Juni 2021
Inhalt
- Abgrenzung zwischen Geldleistung und Sachbezug beim Arbeitslohn
- Geringfügige Beschäftigungsverhältnisse mit nahen Angehörigen
- Erbschaftsteuerbefreiung für „Familienheim“: Verzögerte Selbstnutzung durch die Erben
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- Verrechnung von Zinsen auf Steuernachzahlungen und -erstattungen
- Umsatzsteuer: Versandhandel wird „Fernverkauf “
- Grunderwerbsteuer bei Erwerb von Gesellschaftsanteilen
- Erstattung von Vorsteuerbeträgen aus sog. Drittstaaten (Nicht-EU-Staaten)
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Allgemeine Steuerzahlungstermine im Juni
Fälligkeit |
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Ende der Schonfrist |
Do. 10.06. |
Lohnsteuer, Kirchensteuer,
Solidaritätszuschlag |
14.06. |
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Einkommensteuer, Kirchensteuer,
Solidaritätszuschlag |
14.06. |
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Körperschaftsteuer,
Solidaritätszuschlag |
14.06. |
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Umsatzsteuer |
14.06. |
Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde.
Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.
Informationsbrief Mai 2021
27.09.2021 - 09:36 Uhr
Informationsbrief Mai 2021
Inhalt
- Wertverluste von Aktien infolge der Eröffnung des Insolvenzverfahrens bei einer AG
- Corona-Krise: Weitere Verlängerung von Stundungen und Anpassung von Vorauszahlungen
- Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen
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- Weniger Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte bei Homeoffice
- Vorsteueraufteilung bei Errichtung eines gemischt genutzten Gebäudes
- Private Kapitalerträge in der Einkommensteuer- Erklärung 2020
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Allgemeine Steuerzahlungstermine im Mai
Fälligkeit |
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Ende der Schonfrist |
Mo. 10.05. |
Lohnsteuer, Kirchensteuer,
Solidaritätszuschlag |
14.05. |
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Umsatzsteuer |
14.05. |
Mo. 17.05. |
Gewerbesteuer |
20.05. |
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Grundsteuer |
20.05. |
Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde.
Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.