Aktuelles

Informationsbrief Mai 2021

27.09.2021 - 09:36 Uhr

Informationsbrief Mai 2021

Inhalt

  1. Wertverluste von Aktien infolge der Eröffnung des Insolvenzverfahrens bei einer AG
  2. Corona-Krise: Weitere Verlängerung von Stundungen und Anpassung von Vorauszahlungen
  3. Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen
  1. Weniger Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte bei Homeoffice
  2. Vorsteueraufteilung bei Errichtung eines gemischt genutzten Gebäudes
  3. Private Kapitalerträge in der Einkommensteuer- Erklärung 2020

Allgemeine Steuerzahlungstermine im Mai

Fälligkeit   Ende der Schonfrist
Mo. 10.05. Lohnsteuer, Kirchensteuer,
Solidaritätszuschlag
14.05.
  Umsatzsteuer 14.05.
Mo. 17.05. Gewerbesteuer 20.05.
  Grundsteuer 20.05.

Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde.
Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.

Informationsbrief April 2021

30.03.2021 - 11:42 Uhr

Informationsbrief April 2021

Inhalt

  1. Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer für Computerhardware und Software nur noch ein Jahr
  2. Progressionsvorbehalt: Lohnersatzleistungen im Zusammenhang mit der Corona-Krise
  3. Drittes Corona-Steuerhilfegesetz: Umsatzsteuer-Satz in der Gastronomie – Kinderbonus – Verlustrücktrag
  1. Aktuelle Grunderwerbsteuersätze
  2. Berücksichtigung von Aufwendungen bei Auslands-(praxis)semestern
  3. Vernichtung von Buchhaltungsunterlagen

Allgemeine Steuerzahlungstermine im April

Fälligkeit   Ende der Schonfrist
Mo. 12.04. Lohnsteuer, Kirchensteuer,
Solidaritätszuschlag
15.04.
  Umsatzsteuer 15.04.

Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde.
Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.

Informationsbrief März 2021

23.02.2021 - 14:36 Uhr

Informationsbrief März 2021

Inhalt

  1. Coronabedingte Fristverlängerung bei der Rücklage für Ersatzbeschaffung
  2. Sachbezug bei Teilnahme am Firmenfitness-Programm
  3. Kürzung der steuerfreien Verpflegungspauschalen bei Nichteinnahme von gestellten Mahlzeiten
  4. Wildtierschäden als außergewöhnliche Belastungen?
  5. Grundsteuer-Erlass wegen Ertragsminderung
  1. Haushaltsnahe Dienstleistungen: Reinigung von Gehweg und Fahrbahn
  2. Erbschaft-/Schenkungsteuer: Urenkel gelten nicht als Enkel
  3. Abgabefrist für Steuererklärungen 2019 sowie Karenzzeit für Steuerzinsen werden gesetzlich verlängert
  4. Prozesskosten als außergewöhnliche Belastungen: Rechtsstreit um Umgangsrecht und Unterhalt

Allgemeine Steuerzahlungstermine im März

Fälligkeit   Ende der Schonfrist
Mi. 10.03. Lohnsteuer, Kirchensteuer,
Solidaritätszuschlag
15.03.
  Einkommensteuer, Kirchensteuer,
Solidaritätszuschlag
15.03.
  Körperschaftsteuer,
Solidaritätszuschlag
15.03.
  Umsatzsteuer 15.03.

Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde.
Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.