Aktuelles

Informationsbrief April 2021

30.03.2021 - 11:42 Uhr

Informationsbrief April 2021

Inhalt

  1. Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer für Computerhardware und Software nur noch ein Jahr
  2. Progressionsvorbehalt: Lohnersatzleistungen im Zusammenhang mit der Corona-Krise
  3. Drittes Corona-Steuerhilfegesetz: Umsatzsteuer-Satz in der Gastronomie – Kinderbonus – Verlustrücktrag
  1. Aktuelle Grunderwerbsteuersätze
  2. Berücksichtigung von Aufwendungen bei Auslands-(praxis)semestern
  3. Vernichtung von Buchhaltungsunterlagen

Allgemeine Steuerzahlungstermine im April

Fälligkeit   Ende der Schonfrist
Mo. 12.04. Lohnsteuer, Kirchensteuer,
Solidaritätszuschlag
15.04.
  Umsatzsteuer 15.04.

Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde.
Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.

Informationsbrief März 2021

23.02.2021 - 14:36 Uhr

Informationsbrief März 2021

Inhalt

  1. Coronabedingte Fristverlängerung bei der Rücklage für Ersatzbeschaffung
  2. Sachbezug bei Teilnahme am Firmenfitness-Programm
  3. Kürzung der steuerfreien Verpflegungspauschalen bei Nichteinnahme von gestellten Mahlzeiten
  4. Wildtierschäden als außergewöhnliche Belastungen?
  5. Grundsteuer-Erlass wegen Ertragsminderung
  1. Haushaltsnahe Dienstleistungen: Reinigung von Gehweg und Fahrbahn
  2. Erbschaft-/Schenkungsteuer: Urenkel gelten nicht als Enkel
  3. Abgabefrist für Steuererklärungen 2019 sowie Karenzzeit für Steuerzinsen werden gesetzlich verlängert
  4. Prozesskosten als außergewöhnliche Belastungen: Rechtsstreit um Umgangsrecht und Unterhalt

Allgemeine Steuerzahlungstermine im März

Fälligkeit   Ende der Schonfrist
Mi. 10.03. Lohnsteuer, Kirchensteuer,
Solidaritätszuschlag
15.03.
  Einkommensteuer, Kirchensteuer,
Solidaritätszuschlag
15.03.
  Körperschaftsteuer,
Solidaritätszuschlag
15.03.
  Umsatzsteuer 15.03.

Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde.
Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.

Informationsbrief Februar 2021

29.01.2021 - 08:09 Uhr

Informationsbrief Februar 2021

Inhalt

  1. Jahressteuergesetz 2020: Wichtige Änderungen
  2. Lohnsteuerbescheinigungen 2020
  3. Dauerfristverlängerung für Umsatzsteuer-Vorauszahlungen 2021
  4. Frist für Jahresmeldungen in der Sozialversicherung: 15. Februar
  5. Förderung durch Baukindergeld wird verlängert
  1. Aufteilung des Gesamtkaufpreises für bebautes Grundstück
  2. Umsatzsteuerliche Auswirkungen durch den Brexit
  3. Erweiterung der Corona-Hilfen: Abgabefrist für Steuer-
    erklärungen 2019 – Verlängerung von Stundungsmöglichkeiten

Allgemeine Steuerzahlungstermine im Februar

Fälligkeit   Ende der Schonfrist
Mi. 10.02. Lohnsteuer, Kirchensteuer,
Solidaritätszuschlag
15.02.
  Umsatzsteuer 15.02.
Mo. 15.02. Gewerbesteuer 18.02.
  Grundsteuer 18.02.

Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde.
Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.