Aktuelles

Informationsbrief März 2019

25.02.2019 - 09:49 Uhr

Informationsbrief März 2019

Inhalt

  1. Neue Abgabefristen für Steuererklärungen ab 2018 und neue Regelungen für Verspätungszuschläge
  2. Umsatzsteuerbescheinigung im Online-Handel
  3. Gesellschaftereinlage als Finanzierungshilfe für GmbH
  4. Arbeitslohn: Rabatt von dritter Seite
  1. Schuldzinsenabzug bei Überentnahmen – Anwendung durch Finanzverwaltung
  2. Geschäftsveräußerung: Erwerb des Inventars und Anmietung der Immobilie
  3. Begünstigung der Nutzung „öffentlicher Verkehrsmittel“ auch für Taxis
  4. Grundsteuer-Erlass wegen Ertragsminderung

Allgemeine Steuerzahlungstermine im März

Fälligkeit   Ende der Schonfrist
Mo. 11. 3. Lohnsteuer, Kirchensteuer,
Solidaritätszuschlag
14. 3.
  Einkommensteuer, Kirchensteuer,
Solidaritätszuschlag
14. 3.
  Körperschaftsteuer,
Solidaritätszuschlag
14. 3.
  Umsatzsteuer 14. 3.

Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde.
Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.

Informationsbrief Februar 2019

28.01.2019 - 13:44 Uhr

Informationsbrief Februar 2019

Inhalt

  1. Nachzahlungszinsen verfassungswidrig? Erhebung ausgesetzt
  2. Statt „Gleitzone“ ab Juli 2019 neuer „Übergangsbereich“ bis 1.300 Euro
  3. Nutzung des betrieblichen PKW für Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb
  4. Finanzverwaltung akzeptiert Erleichterungen bei Angabe der Anschrift in Rechnungen durch BFH-Rechtsprechung
  1. Dauerfristverlängerung für Umsatzsteuer-Voraus -zahlungen 2019
  2. Frist für Jahresmeldungen in der Sozialversicherung: 15.Februar
  3. Lohnsteuerbescheinigungen 2018
  4. Vernichtung von Buchhaltungsunterlagen

Allgemeine Steuerzahlungstermine im Februar

Fälligkeit   Ende der Schonfrist
Mo. 11. 2. Lohnsteuer, Kirchensteuer,
Solidaritätszuschlag
14. 2.
  Umsatzsteuer 14. 2.
Fr. 15. 2. Gewerbesteuer 18. 2.
  Grundsteuer 18. 2.


Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde.
Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.

Informationsbrief Januar 2019

21.12.2018 - 12:44 Uhr

Informationsbrief Januar 2019

Inhalt

  1. Sachbezugswerte 2019 für Lohnsteuer und Sozialversicherung
  2. Zusätzliche steuerfreie Arbeitgeberleistungen ab 2019
  3. Zinsen zur Finanzierung eines Gesellschafter-Darlehens bei den Kapitaleinkünften
  1. Private PKW-Nutzung: Kostendeckelung
  2. Neue Werte in der Sozialversicherung für 2019

Allgemeine Steuerzahlungstermine im Januar

Fällikeit   Ende der Schonfrist
Do. 10. 1. Lohnsteuer, Kirchensteuer,
Solidaritätszuschlag
14. 1.
  Umsatzsteuer 14. 1.

Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde.
Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.