Aktuelles

Auch in diesem Jahr wünschen wir Ihnen wieder ein frohes Weihnachtsfest und ein glückliches und erfolgreiches Jahr 2019!

21.12.2018 - 11:10 Uhr

Ihr Team der Steuerberatungsgesellschaft mbH Katrin Schmerse

Informationsbrief Dezember 2018

27.11.2018 - 14:36 Uhr

Informationsbrief Dezember 2018 

Inhalt

  1. Inventur am Ende des Wirtschaftsjahres
  2. Zuwendungen bei Betriebsveranstaltungen – Kein Arbeitslohn bei Absage von Arbeitnehmern
  3. Gesetzliche Krankenkassen: Wahltarife mit Selbstbehalt
  4. Festsetzung von Steuerzinsen nicht verfassungsgemäß
  5. Mindestlohn ab 1. Januar 2019: 9,19 Euro
  1. Verbilligte Überlassung einer Wohnung
  2. Vorsorgeaufwendungen für unterhaltsberechtigtes Kind
  3. Umsatzsteuer-Vorauszahlungen als regelmäßig wiederkehrende Ausgaben
  4. Überspannung eines privaten Grundstücks mit einer Hochspannungsleitung

Allgemeine Steuerzahlungstermine im Dezember

Fälligkeit   Ende der Schonfrist
Mo. 10. 12. Lohnsteuer, Kirchensteuer,
Solidaritätszuschlag
13. 12.
  Einkommensteuer, Kirchensteuer,
Solidaritätszuschlag
13. 12.
  Körperschaftsteuer,
Solidaritätszuschlag
13. 12.
  Umsatzsteuer 13. 12.

Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde.
Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.

Informationsbrief November 2018

23.10.2018 - 13:17 Uhr

Informationsbrief November 2018 

Inhalt

  1. Sonderausgaben 2018
  2. Baukindergeld im „Erstjahr“ spätestens bis zum 31. Dezember 2018 beantragen
  3. Förderung des Mietwohnungsneubaus
  4. Ermäßigte Besteuerung einer Abfindung bei Auflösungsvertrag
  1. Bewertung von Sachbezügen – Einbeziehung der Versandkosten in die 44 Euro-Freigrenze
  2. Lohnsteuer-Ermäßigung
  3. Unbefristete Weitergeltung der höheren Zeitgrenzen für kurzfristig Beschäftigte
  4. Zusatzkrankenversicherungsschutz durch den Arbeitgeber als Bar- oder Sachlohn?

Allgemeine Steuerzahlungstermine im November

Fälligkeit   Ende der Schonfrist
Mo. 12. 11. Lohnsteuer, Kirchensteuer,
Solidaritätszuschlag
15. 11.
  Umsatzsteuer 15. 11.
Do. 15. 11. Gewerbesteuer 19. 11.
  Grundsteuer 19. 11.

Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde.
Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.