Aktuelles

Informationsbrief Juli 2018

25.06.2018 - 08:27 Uhr

Informationsbrief Juli 2018 

Inhalt

  1. Festsetzung von Nachzahlungszinsen ab 2015 nicht verfassungsgemäß
  2. Nachweis beim Abzug von Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastungen
  3. Renten aus „alten“ Lebensversicherungen steuerfrei?
  4. Verbilligte Nutzung von Fitnessstudios durch Arbeitnehmer
  1. Paketzustelldienst: Übernahme von Verwarnungsgeldern kein Arbeitslohn?
  2. Erbschaftsteuer: Wertpapiere als schädliches Verwaltungsvermögen
  3. Kostenfaktor Grunderwerbsteuer

Allgemeine Steuerzahlungstermine im Juli

Fälligkeit   Ende der Schonfrist
Mo. 2. 7. Grundsteuer (Jahresbetrag) 5. 7.
Di. 10. 7. Lohnsteuer, Kirchensteuer,
Solidaritätszuschlag
13. 7.
  Umsatzsteuer 13. 7.

Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde.
Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.

Informationsbrief Juni 2018

22.05.2018 - 11:55 Uhr

Informationsbrief Juni 2018 

Inhalt

  1. Berufliche Nutzung einer im (Mit-)Eigentum des Ehepartners stehenden Wohnung
  2. Berücksichtigung von Aufwendungen eines Übungsleiters
  3. Erbschaftsteuerbefreiung für Familienheim: Auflassungsvormerkung kein Eigentum
  4. Pflicht zur Abgabe einer Einkommensteuer-Erklärung nach Rentenerhöhung?
  1. Veräußerung eines unentgeltlich bestellten Erbbaurechts nicht steuerpflichtig
  2. Übertragung des Freibetrags für Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf
  3. Erstattung von Vorsteuerbeträgen aus sog. Drittländern (Nicht-EU-Staaten)
  4. Selbst getragene Krankheitskosten keine abzugsfähigen Sonderausgaben

Allgemeine Steuerzahlungstermine im Juni

Fälligkeit   Ende der Schonfrist
Mo. 11. 6. Lohnsteuer, Kirchensteuer,
Solidaritätszuschlag
14. 6.
  Einkommensteuer, Kirchensteuer,
Solidaritätszuschlag
14. 6.
  Körperschaftsteuer,
Solidaritätszuschlag
14. 6.
  Umsatzsteuer 14. 6.

Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde.
Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.

Informationsbrief Mai 2018

23.04.2018 - 11:00 Uhr

Informationsbrief Mai 2018 

Inhalt

  1. Berichtigung von Steuerbescheiden bei Übernahme elektronischer Daten
  2. Aufbewahrungspflicht bei privaten Kapitalerträgen
  3. Verdeckte Gewinnausschüttung keine schenkungsteuerpflichtige Zuwendung der Kapitalgesellschaft
  1. Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen
  2. Erlass von Säumniszuschlägen für „pünktliche“ Steuerzahler
  3. Vorschriften zur Wertermittlung für die Bemessung der Grundsteuer verfassungswidrig

Allgemeine Steuerzahlungstermine im Mai

Fälligkeit   Ende der Schonfrist
Fr. 11. 5. Lohnsteuer, Kirchensteuer,
Solidaritätszuschlag
14. 5.
  Umsatzsteuer 14. 5.
Di. 15. 5. Gewerbesteuer 18. 5.
  Grundsteuer 18. 5.

Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde.
Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.