Aktuelles

Informationsbrief April 2018

23.03.2018 - 13:20 Uhr

Informationsbrief April 2018 

Inhalt

  1. Erschließungsbeiträge als Handwerkerleistungen?
  2. Vorweggenommene Erbfolge: Steueroptimierung durch Vorbehaltsnießbrauch
  3. Verzinsung von Steuernachzahlungen verfassungsgemäß
  4. Aufbewahrung von Belegen zur Einkommensteuer - Erklärung
  1. Fußballkarten für Arbeitnehmer und Geschäftsfreunde
  2. Unrichtige Einkommensteuer-Erklärung durch den Erblasser: Folgen für den Erben
  3. Private Kapitalerträge in der Einkommensteuer - Erklärung 2017

Allgemeine Steuerzahlungstermine im April

Fälligkeit   Ende der Schonfrist
Di. 10. 4. Lohnsteuer, Kirchensteuer,
Solidaritätszuschlag
13. 4.
  Umsatzsteuer 13. 4.

Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde.
Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden. 

Informationsbrief März 2018

23.02.2018 - 10:49 Uhr

Informationsbrief März 2018 

Inhalt

  1. Gewinnausschüttungen einer GmbH bei Günstigerprüfung
  2. Kosten für heterologe künstliche Befruchtung einer Frau in gleichgeschlechtlicher Partnerschaft
  3. Grundsteuer-Erlass wegen Ertragsminderung
  4. Anschaffungsnahe Herstellungskosten: Schönheitsreparaturen und selbständige Gebäudeteile
  1. Haushaltsnahe Dienstleistung: Ausführen eines Hundes
  2. Heimunterbringung von Ehepartnern: Haushaltsersparnis
  3. Erstattungen des Arbeitgebers für Fort- und Weiterbildung des Arbeitnehmers
  4. Kindergeld: Ende der Berufsausbildung

Allgemeine Steuerzahlungstermine im März

Fälligkeit   Ende der Schonfrist
Mo. 12. 3. Lohnsteuer, Kirchensteuer,
Solidaritätszuschlag
15. 3.
  Einkommensteuer, Kirchensteuer,
Solidaritätszuschlag
15. 3.
  Körperschaftsteuer,
Solidaritätszuschlag
15. 3.
  Umsatzsteuer 15. 3.

Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde.
Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.
 

Informationsbrief Februar 2018

26.01.2018 - 12:44 Uhr

Informationsbrief Februar 2018 

Inhalt

  1. Neue Förderung der betrieblichen Altersversorgung ab 2018: Entgeltumwandlung – Lohnsteuer – Sozialversicherung
  2. Frist für Jahresmeldungen in der Sozialversicherung: 15. Februar
  3. Erbschaftsteuer-Freibetrag bei Pflege von Angehörigen
  4. Ausfall einer privaten Darlehensforderung als Verlust aus Kapitalvermögen
  1. Dauerfristverlängerung für Umsatzsteuer-Vorauszahlungen 2018
  2. E-Bikes: Überlassung durch den Arbeitgeber oder Gestellung von Strom für E-Bike des Arbeitnehmers
  3. Lohnsteuerbescheinigungen 2017
  4. Vernichtung von Buchhaltungsunterlagen

Allgemeine Steuerzahlungstermine im Februar

Fälligkeit   Ende der Schonfrist
Mo. 12. 2. Lohnsteuer, Kirchensteuer,
Solidaritätszuschlag
15. 2.
  Umsatzsteuer 15. 2.
Do. 15. 2. Gewerbesteuer 19. 2.
  Grundsteuer 19. 2.

Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde.
Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.