Aktuelles
Informationsbrief Januar 2018
22.12.2017 - 08:37 Uhr
Inhalt
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Allgemeine Steuerzahlungstermine im Januar
Fälligkeit | Ende der Schonfrist | |
Mi. 10. 1. | Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag |
15. 1. |
Umsatzsteuer | 15. 1. |
Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde.
Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden. (Die Schonfrist endet am 15. 1., weil der 13. 1. ein Samstag ist.)
Wir wünschen Ihnen ein frohes Weihnachtsfest und ein glückliches und erfolgreiches neues Jahr 2018!
22.12.2017 - 08:26 Uhr
Ihr Team der Steuerberatungsgesellschaft mbH Katrin Schmerse
Informationsbrief Dezember 2017
27.11.2017 - 11:45 Uhr
Informationsbrief Dezember 2017
mit Stichwortverzeichnis für Informationsbriefe 2017StichwStichwortverzeichnis für Informationsbriefe 2017ortverzeichnis für Informationsbriefe 2017
Inhalt
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Allgemeine Steuerzahlungstermine im Dezember
Fälligkeit | Ende der Schonfrist | |
Mo. 11. 12. | Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag |
14. 12. |
Einkommensteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag |
14. 12. | |
Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag |
14. 12. | |
Umsatzsteuer | 14. 12. |
Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde.
Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.