Aktuelles

Informationsbrief Januar 2018

22.12.2017 - 08:37 Uhr

Informationsbrief Januar 2018 

Inhalt

  1. Sachbezugswerte 2018 für Lohnsteuer und Sozialversicherung
  2. Aufwendungen für Reparaturen nach dem Tod des Erblassers
  3. Vorsteuerabzug: Postanschrift in Rechnung ausreichend
  1. Abzinsung von Angehörigendarlehen
  2. Umsatzsteuer auf Geschenkgutscheine
  3. Neue Werte in der Sozialversicherung für 2018

Allgemeine Steuerzahlungstermine im Januar

Fälligkeit   Ende der Schonfrist
Mi. 10. 1. Lohnsteuer, Kirchensteuer,
Solidaritätszuschlag
15. 1.
  Umsatzsteuer 15. 1.

Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde.
Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.
 (Die Schonfrist endet am 15. 1., weil der 13. 1. ein Samstag ist.)

Wir wünschen Ihnen ein frohes Weihnachtsfest und ein glückliches und erfolgreiches neues Jahr 2018!

22.12.2017 - 08:26 Uhr

Ihr Team der Steuerberatungsgesellschaft mbH Katrin Schmerse

Informationsbrief Dezember 2017

27.11.2017 - 11:45 Uhr

Informationsbrief Dezember 2017 
mit Stichwortverzeichnis für Informationsbriefe 2017StichwStichwortverzeichnis für Informationsbriefe 2017ortverzeichnis für Informationsbriefe 2017

Inhalt

  1. Inventur am Ende des Wirtschaftsjahres
  2. Aufwendungen für beschädigte Wohnung keine anschaffungsnahen Herstellungskosten
  3. Tarifentlastungen und höhere Kindervergünstigungen ab 2018
  4. Kein steuerpflichtiger Veräußerungsgewinn bei selbstgenutzter Ferienwohnung
  1. Versorgungsleistungen im Zusammenhang mit der Übertragung eines Betriebs
  2. Studium im Alter: Erwerbsbedingt oder privat veranlasst?
  3. Eigenkapitalersetzende Finanzierungshilfen für eine GmbH
  4. Kosten für das „Vorhalten“ einer Wohnung aus beruflichen Gründen als Werbungskosten

Allgemeine Steuerzahlungstermine im Dezember

Fälligkeit   Ende der Schonfrist
Mo. 11. 12. Lohnsteuer, Kirchensteuer,
Solidaritätszuschlag
14. 12.
  Einkommensteuer, Kirchensteuer,
Solidaritätszuschlag
14. 12.
  Körperschaftsteuer,
Solidaritätszuschlag
14. 12.
  Umsatzsteuer 14. 12.

Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde.
Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.