Aktuelles

Informationsbrief August 2017

21.07.2017 - 08:07 Uhr

Informationsbrief August 2017

Inhalt

  1. Ausscheiden aus einer Mitunternehmerschaft gegen Sachwertabfindung
  2. Abzugsverbot für Pauschalsteuer auf Geschenke
  3. Keine Abschreibung für Erwerb einer reinen Vertragsarztzulassung
  4. Steuerbefreiung für Sanierungserträge neu geregelt
  1. Kein Spendenabzug bei Schenkung unter Auflage
  2. Betriebsausgabenabzug für Werbegeschenke – Aufzeichnungspflichten
  3. Neues Gesetz zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung

Allgemeine Steuerzahlungstermine im August

Fälligkeit   Ende der Schonfrist
Do. 10. 8. Lohnsteuer, Kirchensteuer,
Solidaritätszuschlag
14. 8.
  Umsatzsteuer 14. 8.
Di. 15. 8. Gewerbesteuer 18. 8.
  Grundsteuer 18. 8.

Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde.
Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.

Informationsbrief Juli 2017

26.06.2017 - 14:11 Uhr

Informationsbrief Juli 2017

Inhalt

  1. Grenze für die „Sofortabschreibung“ von geringwertigen Wirtschaftsgütern wird angehoben
  2. Zweites Bürokratieentlastungsgesetz beschlossen
  3. Aufwendungen für die Erneuerung einer Einbauküche in einer vermieteten Wohnung
  4. Verlustabzugsverbot bei Kapitalgesellschaften bis 2015 verfassungswidrig
  1. Grunderwerbsteuer: Nachträgliche Bebauung eines erworbenen Grundstücks
  2. Häusliches Arbeitszimmer bei Selbständigen: Verfügbar keit eines „anderen“ Arbeitsplatzes
  3. Private Veräußerungsgeschäfte mit Ferienwohnungen
  4. Abzug von Beerdigungskosten als außergewöhnliche Belastung

Allgemeine Steuerzahlungstermine im Juli

Fälligkeit   Ende der Schonfrist
Mo. 3. 7. Grundsteuer (Jahresbetrag) 6. 7.
Mo. 10. 7. Lohnsteuer, Kirchensteuer,
Solidaritätszuschlag
13. 7.
  Umsatzsteuer 13. 7.

Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde.
Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.

Informationsbrief Juni 2017

23.05.2017 - 14:21 Uhr

Informationsbrief Juni 2017

Inhalt

  1. Vermietungsabsicht bei einer über einen längeren Zeitraum leer
    stehenden sanierungsbedürftigen Immobilie
  2. Außergewöhnliche Belastungen: Neue Berechnung der zumutbaren Belastung
  3. Aufbewahrungspflichten für elektronische Kontoauszüge
  4. Kosten für Einrichtungsgegenstände bei doppelter Haushaltsführung
  1. Erlass von Steuern auf Sanierungsgewinne vorläufig
  2. Verlustverrechnung bei Einkünften aus Kapitalvermögen
  3. Private Veräußerungsgeschäfte: Verluste bei Ratenzahlung
  4. Erstattung von Vorsteuerbeträgen aus sog. Drittländern (Nicht-EU-Staaten)

Allgemeine Steuerzahlungstermine im Juni

Fälligkeit   Ende der Schonfrist
Mo. 12. 6. Lohnsteuer, Kirchensteuer,
Solidaritätszuschlag
15. 6.
  Einkommensteuer, Kirchensteuer,
Solidaritätszuschlag
15. 6.
  Körperschaftsteuer,
Solidaritätszuschlag
15. 6.
  Umsatzsteuer 15. 6.

Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde.
Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.