Aktuelles
Informationsbrief Mai 2017
28.04.2017 - 12:15 Uhr
Inhalt
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Allgemeine Steuerzahlungstermine im Mai
Fälligkeit | Ende der Schonfrist | |
Mi. 10. 5. | Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag |
15. 5. |
Umsatzsteuer | 15. 5. | |
Mo. 15. 5. | Gewerbesteuer | 18. 5. |
Grundsteuer | 18. 5. |
Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde.
Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.
Informationsbrief April 2017
27.03.2017 - 11:34 Uhr
Inhalt
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Allgemeine Steuerzahlungstermine im April
Fälligkeit | Ende der Schonfrist | |
Mo. 10. 4. | Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag |
13. 4. |
Umsatzsteuer | 13. 4. |
Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde.
Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.
Informationsbrief März 2017
21.02.2017 - 15:11 Uhr
Inhalt
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Allgemeine Steuerzahlungstermine im März
Fälligkei | Ende der Schonfrist | |
Fr. 10. 3. | Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag |
13. 3. |
Einkommensteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag |
13. 3. | |
Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag |
13. 3. | |
Umsatzsteuer | 13. 3. |
Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde.
Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.