Aktuelles

Informationsbrief Februar 2017

20.01.2017 - 11:43 Uhr

Informationsbrief Februar 2017

Inhalt

  1. Steuerliche Förderung der Elektromobilität
  2. Betriebsausgabenabzug: Gartenfest mit Geschäftsfreunden
  3. Frist für Jahresmeldungen in der Sozialversicherung: 15. Februar
  4. Aufwendungen für eine Einbauküche in einer vermieteten Wohnung
  1. Sonderausgabenabzug für vom Erben nachgezahlte Kirchensteuer
  2. Lohnsteuerbescheinigungen 2016
  3. Dauerfristverlängerung für Umsatzsteuer- Vorauszahlungen 2017
  4. Verbesserung der Verlustverrechnung bei Körperschaften
  5. Vernichtung von Buchhaltungsunterlagen

Allgemeine Steuerzahlungstermine im Februar

Fällikeit   Ende der Schonfrist
Fr. 10. 2. Lohnsteuer, Kirchensteuer,
Solidaritätszuschlag
13. 2.
  Umsatzsteuer 13. 2.
Mi. 15. 2. Gewerbesteuer 20. 2.
  Grundsteuer 20. 2.

Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde.
Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.

Auch in diesem Jahr wünschen wir Ihnen ein frohes Weihnachtsfest und ein glückliches und erfolgreiches Jahr 2017!

22.12.2016 - 11:01 Uhr

Ihr Team der Steuerberatungsgesellschaft mbH Katrin Schmerse

Informationsbrief Januar 2017

16.12.2016 - 08:03 Uhr

Informationsbrief Januar 2017

Inhalt

  1. Sachbezugswerte 2017 für Lohnsteuer und Sozialversicherung
  2. Entscheidungen zum Arbeitslohn von Gesellschafter - Geschäftsführern
  3. Selbstbehalt bei einer privaten Krankenversicherung keine als Sonderausgaben abzugsfähigen Beträge
  1. Grunderwerbsteuer bei Ausfall des Kaufpreises
  2. Abfindung an den „weichenden“ Erbprätendenten – Berücksichtigung als Nachlassverbindlichkeit
  3. Neue Werte in der Sozialversicherung für 2017

Allgemeine Steuerzahlungstermine im Januar

Fälligkeit   Ende der Schonfrist
Di. 10. 1. Lohnsteuer, Kirchensteuer,
Solidaritätszuschlag
13. 1.
  Umsatzsteuer 13. 1.

Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde.
Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.