Aktuelles

Informationsbrief Dezember 2016

18.11.2016 - 08:20 Uhr

Informationsbrief Dezember 2016

Inhalt

  1. Inventur am Ende des Wirtschaftsjahres
  2. Gebäudesanierung: Sofortabzug oder anschaffungsnahe Herstellungskosten?
  3. Häusliches Arbeitszimmer bei Selbständigen: Wann steht ein „anderer“ Arbeitsplatz zur Verfügung?
  4. Vorsteuerabzug: Rechnungs berichtigung und Leistungsbeschreibung
  1. Grunderwerbsteuer: Schenkungen unter einer Auflage steuerpflichtig
  2. Zahlungen aus Bonusprogrammen der Krankenkassen – keine Minderung der Sonderausgaben
  3. Tarifentlastungen und höhere Kindervergünstigungen für 2017 und 2018 beschlossen
  4. Gesetzentwurf zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Kassenaufzeichnungen

Allgemeine Steuerzahlungstermine im Dezember

Fälligkeit   Ende der Schonfrist
Mo. 12. 12. Lohnsteuer, Kirchensteuer,
Solidaritätszuschlag
15. 12.
  Einkommensteuer, Kirchensteuer,
Solidaritätszuschlag
15. 12.
  Körperschaftsteuer,
Solidaritätszuschlag
15. 12.
  Umsatzsteuer 15. 12.

Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde.
Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.

In der Anlage findet sich ein Stichwortverzeichnis für Informationsbriefe 2016.

Informationsbrief November 2016

26.10.2016 - 08:30 Uhr

Informationsbrief November 2016

Inhalt

  1. Sonderausgaben 2016
  2. Einigung über Erbschaftsteuer-Reform
  3. Mindestlohn ab 1. Januar 2017: 8,84 Euro
  4. Verbilligte Überlassung einer Wohnung
  1. Aktuelle Grunderwerbsteuersätze
  2. Lohnsteuer-Ermäßigung
  3. Senkung der Künstlersozialabgabe auf 4,8 % ab 1. Januar 2017

Allgemeine Steuerzahlungstermine im November

Fälligkeit   Ende der Schonfrist
Do. 10. 11. Lohnsteuer, Kirchensteuer,
Solidaritätszuschlag
14. 11.
  Umsatzsteuer 14. 11.
Di. 15. 11. Gewerbesteuer 18. 11.
  Grundsteuer 18. 11.

Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde.
Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.

Informationsbrief Oktober 2016

30.09.2016 - 12:45 Uhr

Informationsbrief Oktober 2016

Inhalt

  1. Termine und Hinweise zum Jahresende 2016
  2. Arbeitgeberzuschuss für arbeitstägliche Mahlzeiten
  3. Verlustausgleichsbeschränkung für Termingeschäfte im Betriebsvermögen nicht verfassungswidrig
  4. Neue Regelungen zur Besteuerung von Erträgen aus Investmentfonds
  1. Aufwendungen für die häusliche Pflege durch „freie“ Dienstleister als außergewöhnliche Belastung
  2. Kompensation von Mehrergebnissen einer Außenprüfung durch Investitionsabzugsbetrag
  3. Aufwendungen für die Feier eines Dienstjubiläums
  4. Verzicht auf Erstattung von Krankheitskosten im Hinblick auf Beitragsrückerstattungen

Allgemeine Steuerzahlungstermine im Oktober

Fälligkeit   Ende der Schonfrist
Mo. 10. 10. Lohnsteuer, Kirchensteuer,
Solidaritätszuschlag
13. 10.
  Umsatzsteuer 13. 10.

Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde.
Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.