Aktuelles

Informationsbrief September 2016

29.08.2016 - 09:38 Uhr

Informationsbrief September 2016

Inhalt

  1. Unentgeltliche Betriebsübertragung – zurückbehaltenes Sonderbetriebsvermögen nicht schädlich
  2. Disagio als sofort abzugsfähige Werbungskosten?
  3. Grunderwerbsteuer: Instandhaltungsrücklage beim Erwerb einer Eigentumswohnung durch Zwangsvollstreckung
  4. Solidaritätszuschlag: Kein vorläufiger Rechtsschutz wegen möglicher Verfassungswidrigkeit
  1. Vorsteuerabzug: Angabe der vollständigen Anschrift in der Rechnung – Vorlage für den Europäischen Gerichtshof
  2. Beiträge des Arbeitgebers zu einer Haftpflichtversicherung
  3. Seit 2005 gültige Rentenbesteuerung nicht verfassungswidrig
  4. Erstattung von Vorsteuerbeträgen aus EU-Mitgliedstaaten

Allgemeine Steuerzahlungstermine im September

Fälligkeit   Ende der Schonfrist
Mo. 12. 9. Lohnsteuer, Kirchensteuer,
Solidaritätszuschlag
15. 9.
  Einkommensteuer, Kirchensteuer,
Solidaritätszuschlag
15. 9.
  Körperschaftsteuer,
Solidaritätszuschlag
15. 9.
  Umsatzsteuer 15. 9.

Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde.
Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.

Informationsbrief August 2016

25.07.2016 - 07:50 Uhr

Informationsbrief August 2016

Inhalt 

  1. Häusliches Arbeitszimmer: Keine Berücksichtigung von gemischt
    genutzten Nebenräumen
  2. Betriebsveranstaltungen: Freigrenze beim Vorsteuerabzug
  3. Kindergeld: Vorherige Berufstätigkeit voraussetzendes
    Studium als Zweitausbildung
  1. Regelmäßig wiederkehrende Ausgaben
  2. Scheidungskosten als außergewöhnliche Belastung?
  3. Hotelparkplatz: 19 % Umsatzsteuer
  4. Einigung bei der Erbschaftsteuer?

Allgemeine Steuerzahlungstermine im August

Fälligkeit   Ende der Schonfrist
Mi. 10. 8. Lohnsteuer, Kirchensteuer,
Solidaritätszuschlag
15.8.
  Umsatzsteuer 15.8.
Mo. 15. 8. Gewerbesteuer 18.8.
  Grundsteuer 18.8.

Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde.
Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.

 

Informationsbrief Juli 2016

24.06.2016 - 11:17 Uhr

Informationsbrief Juli 2016

Inhalt

  1. Prozesskosten als außergewöhnliche Belastung?
  2. Maximal 50 % der Gesamtkosten eines PKW als privater Nutzungsanteil?
  3. Erbschaftsteuerbefreiung für das sog. Familienheim: Selbstnutzung und Eigentum als Voraussetzung
  1. Nutzungsausfallentschädigung als Betriebseinnahme
  2. Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens: Änderungen durch Finanzausschuss
  3. Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen

Allgemeine Steuerzahlungstermine im Juli

Fälligkeit   Ende der Schonfrist
Fr. 1. 7. Grundsteuer (Jahresbetrag) 4.7.
Mo. 11. 7. Lohnsteuer, Kirchensteuer,
Solidaritätszuschlag
14.7.
  Umsatzsteuer 14.7.

Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde.
Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.