Aktuelles

Informationsbrief Juni 2016

20.05.2016 - 12:31 Uhr

Informationsbrief Juni 2016

Inhalt

  1. Fahrtkosten bei Vermietung und Verpachtung
  2. Selbstanzeige nur bei rechtzeitiger Einreichung wirksam
  3. Vermietungsabsicht für ein unbebautes Grundstück
  4. Kein Arbeitszeitkonto für Gesellschafter-Geschäftsführer
  5. Gesetzliche Maßnahmen gegen Manipulationen von 
    digitalen Kassenaufzeichnungen geplant
  1. Beiträge zu einer Risikolebensversicherung keine
    Werbungskosten bei Vermietungseinkünften
  2. Erstattung von Vorsteuerbeträgen aus sog. Drittländern 
    (Nicht-EU-Staaten)
  3. Keine Steuerermäßigung für Vermittlung einer Haushaltshilfe

Allgemeine Steuerzahlungstermine im Juni

Fälligkeit   Ende der Schonfrist
Fr. 10. 6. Lohnsteuer, Kirchensteuer,
Solidaritätszuschlag
13. 6.
  Einkommensteuer, Kirchensteuer,
Solidaritätszuschlag
13. 6.
  Körperschaftsteuer,
Solidaritätszuschlag
13. 6.
  Umsatzsteuer 13. 6.

Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde.
Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.

 

Informationsbrief Mai 2016

22.04.2016 - 13:10 Uhr

Informationsbrief Mai 2016

Inhalt

  1. Verluste aus sog. Optionsgeschäften steuerlich berücksichtigungsfähig
  2. Zuwendungen an Geschäftsfreunde als „steuerfreie“ Aufmerksamkeiten
  3. Teilzahlungen bei Abfindungen: Finanzverwaltung akzeptiert neue
    Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs
  4. Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen: 
    Aufwendungen für eine Senioren-Residenz
  1. Anschaffungsnahe Erhaltungsaufwendungen sofort abzugsfähig?
  2. Parkraumüberlassung an Arbeitnehmer
  3. Erlass von Säumniszuschlägen für „pünktliche“ Steuerzahler
  4. Betriebsausgabenabzug für die Veranstaltung von Golfturnieren

Allgemeine Steuerzahlungstermine im Mai

Fälligkeit    Ende der Schonfrist 
Di. 10.5. Lohnsteuer, Kirchensteuer,
Solidaritätszuschlag
13.5.
  Umsatzsteuer 13.5.
Di. 17.5. Gewerbesteuer 20.5
  Grundsteuer 20.5.

Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde.
Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.

 

Informationsbrief April 2016

18.03.2016 - 09:19 Uhr

Informationsbrief April 2016

Inhalt

  1. Steuerbegünstigte Realteilung bei Ausscheiden aus fortbestehender Gesellschaft
  2. Gesetzentwurf zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus
  3. „Zinsschranke“ verfassungswidrig?
  4. Private Kapitalerträge in der Einkommensteuer - Erklärung 2015
  1. Besuchsfahrten zur auswärtigen Tätigkeitsstätte des Ehepartners keine Werbungskosten
  2. Nebenkosten bei verbilligter Wohnungsvermietung
  3. Nachträgliche Schuldzinsen eines Mietobjektes – Verwendung einer Kapitallebensversicherung zur Tilgung

Allgemeine Steuerzahlungstermine im April

Fälligkeit   Ende der Schonfrist
Mo. 11. 4. Lohnsteuer, Kirchensteuer,
Solidaritätszuschlag
14. 4.
  Umsatzsteuer 14. 4.

Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde.
Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.